Wer einen Antrag auf Förderung gestellt und eine Förderfähigkeitsbescheinigung erhalten hat, wartet sicher ungeduldig auf den endgültigen Bewilligungsbescheid, in welchem auch die Höhe des Zuschusses steht. Doch der lässt auf sich warten. Warum ist das so?
Nach der Übersendung der Förderfähigkeitsbescheinigung fordert die NBank Stellungnahmen bei verschiedenen Ämtern und Institutionen an. Die Stellungnahmen können schnell bei der NBank ankommen oder aber auch Wochen, sogar Monate benötigen, wenn das Vorhaben sehr komplex ist.
Über die Fördermittelanträge, zu denen eine Förderfähigkeitsbescheinigung, alle Stellungnahmen und Unterlagen vorliegen, wird dann beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung und bei der NBank nicht einzeln entscheiden. Dafür gibt es viermal im Jahr sog. Einplanungsrunden, in denen mehrere Anträge besprochen werden. Sie finden am Ende jeden Quartals statt, also Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende Dezember. Erst danach wird der Bewilligungsbescheid erteilt.
Je nach Komplexität des Investitionsvorhabens und Qualität des Antrages kann es also noch einmal Monate dauern, bis der Bewilligungsbescheid versendet wird. Mit zwei Monaten ab Antragstellung ist als Minimum zu rechnen, wenn der Antrag perfekt ist, alle Unterlagen vorliegen und das Vorhaben nicht zu komplex ist. Unternehmen müssen das bei der Zeitplanung ihres Investitionsvorhabens berücksichtigen und Geduld aufbringen. Eine intensive und gewissenhafte Antragsprüfung durch die NBank ist jedoch für die Auszahlung von Zuwendungen wichtig, da diese aus Steuergeldern, also von der Allgemeinheit bezahlt werden.
Auch den Bewilligungsbescheid sollten die Unternehmen genau prüfen und mit ihren Beratern, zum Beispiel der WiReGo, besprechen, diese zumindest über den Erhalt informieren.