WiReGo-Infobrief Juli 2024

Region Goslar gemeinsam in Bewegung

Fast sechs Mal um die Erde für einen neuen Wald

Die Fitnessinitiative „Bewegung für unseren Wald“ übertrifft alle Erwartungen

1.275 Teilnehmer aus 51 Unternehmen haben in der Zeit vom 1.  Mai bis 14. Juni genau 41.502 Einzelaktivitäten und 226.741 Bewegungskilometer in einer Zeit von 50.165 Stunden absolviert – das entspricht mehr als sechs Erdumrundungen. Und das Ganze für einen guten Zweck: Dank der Initiative „Bewegung für unseren Wald“ werden nun 4.485 Bäume im Stadtforst Goslar gepflanzt. Die Wirtschaftsförderung Region Goslar GmbH & Co. KG (WiReGo) hatte zu dieser außergewöhnlichen Maßnahme des betrieblichen Gesundheitsmanagements aufgerufen. Dr. Jörg Aßmann zeigt sich erstaunt: „Die Begeisterung und Bewegungsfreude der Teilnehmenden hat uns sehr überrascht“.

Marcel Möller erklärt wo die Bäume gepflanzt werden

Mit der Initiative wurden gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Die Mitarbeitenden der Unternehmen wurden zu mehr Bewegung animiert, um die Gesundheit zu fördern.  Der Wettbewerbscharakter sorgte für mehr Motivation und Teamgeist. Und der neu entstehende Wald ist eine Investition in die Zukunft. Marcel Möller, Betriebsleiter der Stadtforst Goslar, war auch von Beginn an begeistert von der Idee. „Unsere Wälder brauchen aktuell unsere Unterstützung mehr denn je“, betont er. „Besonders erfreulich waren die zusätzlichen Baumspenden, um wirklich jeden Bewegungskilometer belohnen zu können“. Die Aufforstung der ausgewählten Fläche am Kopf des Herzbergs erfolgt voraussichtlich schon in der kommenden Pflanzsaison. Diese startet je nach Witterung im Herbst, wenn die ersten Blätter fallen und endet im darauffolgenden Frühjahr.

Dr. Jörg Aßmann berichtet über den Erfolg der Fitnessinitiative

Mit einer Abschlussveranstaltung am 20. Juni dankte die WiReGo den teilnehmenden Unternehmen und insbesondere deren „Team Captains“, die das Sprachrohr zwischen den Initiatoren und den Belegschaften der Unternehmen vor und während der Initiative waren. Ohne sie wäre der Erfolg nicht möglich gewesen. In einer kleinen Siegerehrung wurden die drei Unternehmen mit den im Durchschnitt aktivsten Mitarbeitern geehrt. Die Nase vorn hatte das Unternehmen Glaub Automation mit 7,68 „ersporteten“ Bäumen pro Mitarbeiter. Es folgten die Unternehmen Goslarer Wohnstättengemeinschaft (7,52 Bäume/MA) und Harz Energie (6,47 Bäume/MA). Rund 50 Gäste ließen die Initiative in lockerer Atmosphäre in der Cafeteria des Kreishauses Revue passieren. „Es war eine tolle Aufgabe, unsere Mitarbeitenden zur Teilnahme zu motivieren“, berichtet Melanie Müller, Team Captain der Lebenshilfe Goslar. „Bewegung ist ideal zum Stressabbau und in diesem Falle haben wir gleichzeitig noch einiges für die Zukunft bewirkt“. Von der Initiative begeistert zeigt sich auch Janine Lojewski, die selbst 10,30 Bäume über verschiedenste Sportarten beigesteuert hat. „Mit dem Ziel, einen neuen Wald entstehen zu lassen, hatte ich in den vergangenen Wochen eine ganz andere Motivation, mich zu bewegen“, berichtet sie. „Da waren selbst die Regentage keine Bremse“.

Die WiReGo als Initiator, Summitree als technischer Partner und die Beteiligten aus den Unternehmen zeigen sich mehr als zufrieden mit der ersten Ausgabe von „Bewegung für unseren Wald“. Ob es in 2025 eine Wiederholung geben wird, wird in der nächsten Zeit entschieden.

Ansprechpartner bei der WiReGo:
Dr. Jörg Aßmann, Tel.: 05321/76 700
joerg.assmann@wirego.de

Messe „Real Estate Arena“ in Hannover

WiReGo präsentierte Region Goslar

Ausstellerinnen und Aussteller des Standes der Metropolregion (Foto:©Metropolregion)

Am 5. und 6. Juni 2024 präsentierten Vertreterinnen und Vertreter von Stadt Goslar, Stadt Seesen, Stadt Braunlage und der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld sowie der Wirtschaftsförderung Region Goslar GmbH & Co. KG (WiReGo) Investitionsmöglichkeiten im Landkreis Goslar auf der 3. Real Estate Arena. Intensive Gespräche mit Projektentwicklern, Bauträgern, Anbietern digitaler Lösungen und vielen anderen bestimmten die beiden Tage in Hannover. Besonders freie Gewerbeflächen für Großansiedlungen waren gefragt, aber auch Gewerbeimmobilien und kleinere Flächen. Dr. Jörg Aßmann, Geschäftsführer der WiReGo, resümiert: „Im Gegensatz zur Expo Real in München, bei der die Wirtschaftsregion Goslar auch in diesem Jahr wieder vertreten sein wird, bietet diese Messe bessere Möglichkeiten, um auch kleinere Objekte oder Flächen ins Spiel zu bringen. Die Real Estate ist damit eine exzellente Ergänzung zur Expo Real“.

Die Real Estate Arena stand in diesem Jahr das erste Mal unter Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, welches damit die Bedeutung der Messe würdigte. Angeschlossen hatten sich die vier Kommunen und die WiReGo der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH, deren professionelle Organisation die Basis für die erfolgreichen Treffen war.

Bereits jetzt wirft die nächste Messe ihre Schatten voraus. Im Oktober 2024 werden sich die WiReGo, Kommunen und Firmen des Landkreises wieder auf der größten Fachmesse für Immobilien und Investitionen in Europa, der EXPO REAL in München, präsentieren. Auch dort wird es darum gehen, den Landkreis Goslar als attraktiven Investitionsstandort zu präsentieren.

Ansprechpartner bei der WiReGo
Dr. Jörg Aßmann, Tel.: 05321/76 700
joeg.assmann@wirego.de

Dr. Jörg Aßmann (Mitte), Geschäftsführer der WiReGo, im Gespräch (Foto:©Metropolregion)

Rückkehrertag Harz in Goslar 2024

Jetzt noch anmelden und Frühbucherrabatt bis 31.07.2024 nutzen

Der Rückkehrertag Harz geht im Jahr 2024 in die dritte Runde. In den letzten Wochen haben die Initiatoren um die Wirtschaftsförderung Region Goslar (WiReGo), Rewimet e.V. und pro Goslar e.V. sowie der Agentur Ideengut aus Halberstadt unter Mitwirkung der ehemaligen Ausstellenden intensiv an Optimierungen der Veranstaltung gearbeitet. So soll die Erfolgsgeschichte der Job- und Regionalmesse in Goslar weitergeschrieben werden. Am 27. Dezember 2024 laden die Veranstalter zwischen 11 Uhr und 15 Uhr zum dritten Mal Rückkehrwillige, Auspendler, Absolventen von Schulen und Hochschulen oder Universitäten, Menschen, die ihre Wurzeln in der Region haben und einfach an alle, die gern im Harz leben und arbeiten möchten, zu diesem Event im Gebäude des Landkreises Goslar ein. Die Jobmesse bietet eine exzellente Möglichkeit, um sich von den Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten und den attraktiven Arbeitgebern der Wirtschaftsregion Goslar zu überzeugen. Dass die Region sich zu einem vielseitigen Lebensraum entwickelt hat, der eine starke Wirtschaft, aber auch bezahlbaren Wohnraum und einen hohen Freizeitwert bietet, gilt es den Besuchern zu zeigen.

Seien Sie dabei und sichern Sie sich bis 31.07.2024 einen Platz zum Frühbucherrabatt. Die Anmeldung für Ausstellende ist bereits unter dem folgenden Link geöffnet: Rückkehrertag Harz Goslar (rueckkehrertag-harz.de)

Ansprechpartnerin bei der WiReGo
Julia Lorenz, Tel.: 05321/76 707
julia.lorenz@wirego.de

„vocatium Salzgitter/Wolfenbüttel 2024“

Erfolgreiche Werbung für Unternehmen der Region Goslar

Beratungsgespräch am WiReGo-Messestand auf der „vocatium Salzgitter/Wolfenbüttel 2024“

Am 15. und 16. Mai 2024 präsentierte sich die Wirtschaftsförderung Region Goslar auf der Fachmesse für Ausbildung und Studium „vocatium Salzgitter/Wolfenbüttel 2024“, um für die Unternehmen aus dem Landkreis Goslar zu werben. Zahlreiche Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrer informierten sich im Rahmen der Beratung am WiReGo-Messestand über die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in unserer Region. Das Team der Wirtschaftsförderung Region Goslar freute sich über die abwechslungsreichen Gespräche. Die Messe vocatium Wolfenbüttel/Salzgitter ist eine Fachmesse für Ausbildung und Studium, die Unternehmen, Fach- und Hochschulen, Akademien sowie Institutionen mit jungen Menschen zum Thema Berufswahl in den persönlichen Dialog bringt. Alleinstellungsmerkmal der Messe sind gut vorbereitete und terminierte Gespräche zwischen Schüler*innen und Ausstellern.

Bereits seit 2015 vertritt die WiReGo regionale Unternehmen auf den bekanntesten Karriere- und Ausbildungsmessen der Region. In diesem Jahr lassen sich 28 Unternehmen aus dem Landkreis Goslar ohne eigenen Personalaufwand unter dem Motto „Attraktive Arbeitgeber im Landkreis Goslar“ auf insgesamt acht Messen vertreten. Bis zum Jahresende stehen noch die Nacht der Bewerber (30.08., Wolfenbüttel), die Berufsstarterbörse AOK & Studienmesse (11.09./12.09., Goslar), die Karrieremesse der TU Clausthal "hochsprung regional 2024" (14.11., Clausthal-Zellerfeld) und der Rückkehrertag Landkreis Harz (27.12., Halberstadt) bevor. Ein späterer Einstieg für interessierte Unternehmen aus dem Landkreis Goslar ist immer möglich. Bei Interesse freut sich die WiReGo auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ansprechpartnerin bei der WiReGo:
Bozhena Bachmann, Tel. 05321/76 714
bozhena.bachmann@wirego.de

Projekt „Gründungsregion Goslar

WiReGo zieht Zwischenbilanz im Wirtschaftsausschuss des Landkreises

Im September 2019 hat der Landkreis Goslar nach einer längeren konzeptionellen Vorarbeit durch die WiReGo den Startschuss für das Projekt „Gründungsregion Goslar“ gegeben. Hinter diesem Projekt verbergen sich wiederum etliche Teilprojekte, die in Summe das Ziel verfolgen, die Gründungsbedingungen im Landkreis Goslar nachhaltig zu verbessern.

In der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landkreises Goslar am 28. Mai hat Dr. Aßmann, Geschäftsführer der WiReGo, eine Zwischenbilanz zum Projektfortschritt gezogen. Diese fällt durchwachsen aus. Zwar konnten einige der Projektideen sehr erfolgreich umgesetzt werden. Dies trifft bspw. auf das Gründungszentrum auf dem Campusgelände der TU Clausthal zu. Dieses ist im September 2022 eröffnet worden und weist nach nicht einmal zweijähriger Laufzeit fast Vollauslastung auf. Aber auch die geplante finanzielle Aufstockung des bereits bestehenden Förderansatzes „Beteiligungsfonds Region Goslar“ konnte schnell umgesetzt werden. Nunmehr können innovative Gründungen, aber auch innovative Vorhaben im Mittelstand, mit bonitätsverbesserndem Eigenkapital in Höhe von immerhin 30.000 € unterstützt werden. Ein wertvoller Beitrag, um die mitunter hohe Finanzierungshürde bei Banken zu überspringen.

Weitere Teilprojekte konnten auf den Weg gebracht werden, wenngleich weiter intensiv an diesen gearbeitet werden muss. Dazu gehört bspw. das Teilprojekt „Gründungsakademie“ mit der Veranstaltungsreihe „Ready to Entrepreneurship/Intrapreneurship“. Hier geht es darum, Gründungsinteressierten nicht nur Gründungswissen zu vermitteln, sondern sie dabei zu unterstützen, eine ganzheitliche unternehmerische Persönlichkeit zu entwickeln, um für die Herausforderungen einer Selbstständigkeit gewappnet zu sein. Zudem wurde in einem weiteren Teilprojekt intensiv daran gearbeitet, über aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Thema Selbstständigkeit zu sensibilisieren und zu begeistern. Dazu wurden regelmäßige Berichterstattungen über erfolgreiche Gründungen und der Versand von informativen Gründungsnewslettern und Social Media Posts etabliert. Flankierend dazu wurde zwecks Wiedererkennung all dieser Aktivitäten ein einheitliches Corporate Design erarbeitet. Schließlich konnte auch das Gründungsportal Region Goslar etabliert werden, zu finden unter www.gruenden-region-goslar.de. Hier handelt es sich um eine Internetseite, die umfassend u.a. über das Gründungsgeschehen im Landkreis Goslar, anstehende Veranstaltungen, Orte zum Gründen, relevante Ansprechpartner sowie Förderoptionen informiert. In diesem Portal integriert ist zudem eine digitale Austauschplattform. Die sogenannte „Pinnwand“ erlaubt es allen am Thema Gründung interessierten Akteuren, nach erfolgter Registrierung über Gesuche oder Angebote miteinander in Kontakt zu treten. Eine ideale Ergänzung zum regelmäßig von der WiReGo organisierten (analogen) Gründungsstammtisch, bei dem sich zunächst erfolgreiche Gründungen präsentieren und anschließend die Teilnehmer in den persönlichen Austausch gehen können.

Das Gründungszentrum auf dem TU-Campusgelände: Eines der verwirklichten Projekte

Allerdings konnten andere Projektideen vom Projekt „Gründungsregion Goslar“ aus verschiedenen Gründen (bislang) nicht umgesetzt werden. Dies gilt bspw. für den Ansatz, an der TU Clausthal dauerhaft eine Professur für Unternehmertum einzurichten. Aber auch die Idee, einen Innovationswettbewerb zu etablieren, bei dem besonders innovative und erfolgversprechende Geschäftsideen für die Öffentlichkeit wahrnehmbar ausgezeichnet werden, konnte bislang nicht verwirklicht werden. Schließlich ist es bislang auch noch nicht gelungen, Schüler aus den Schulen der Region verstärkt über entsprechende Bildungsangebote wie bspw. Projektwochen an die Thematik „Unternehmertum und Selbstständigkeit“ heranzuführen.

Entsprechend resümiert Dr. Aßmann in seinem Vortrag beim Wirtschaftsausschuss, dass sich die Gründungsbedingungen im Landkreis Goslar über die letzten Jahre zwar weiter deutlich verbessert haben, aber weiterhin noch viel zu tun sei, um die immer noch vergleichsweise schwache Gründungsdynamik am Standort deutlich zu erhöhen. So müssten die angeschobenen Projekte weiter intensiv betreut werden. Zudem sollten einige der noch nicht realisierten Projekte nochmals auf Umsetzbarkeit hin geprüft werden. Und schließlich: Um die Effektivität des vorhandenen und durchaus hochwertigen Unterstützungsangebots für Gründungen zu erhöhen, müsste das Gründungspotenzial an sich und damit die Nachfrage nach den Unterstützungsangeboten gesteigert werden. Dazu Aßmann abschließend: „Was nützen die besten Angebote, wenn sie nicht nachgefragt bzw. genutzt werden. Die Effektivität der umgesetzten Maßnahmen hängt maßgeblich davon ab, inwieweit es uns in der Region gelingt, Gründungspotenzial zu heben. Hierzu haben wir seitens der WiReGo eine Reihe von neuen Ideen. Aktuell prüfen wir, inwieweit diese umgesetzt werden können“.         

Ansprechpartnerin bei der WiReGo
Jean-Marie Aßmann, Tel.: 05321/76 706
jean-marie.assmann@wirego.de

Wasserstoff-Forum Südniedersachsen am 16. April

„Niedersachsen ist mit Blick auf Wind- und Sonnenenergie schon jetzt Vorreiter der Energiewende – Niedersachsen kann auch Wasserstoff-Bundesland Nr. 1 werden“, das gab Anka Dobslaw, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, den Teilnehmer:innen beim Wasserstoff-Forum am 16. April mit auf den Weg. Mehr als 50 Interessierte nahmen an dem vom Wasserstoffnetzwerk Landkreis Goslar, der Wasserstoff-Allianz Südniedersachsen (H2AS) und dem Forschungszentrum Energiespeichertechnologien (EST) an der TU Clausthal organisierten Veranstaltung im Clausthaler Umwelttechnik Forschungszentrum (CUTEC) teil. „Die TU Clausthal ist sich ihrer Tradition bewusst, blickt aber auch in die Zukunft. Innovationen voranzubringen liegt in unserer DNA“, so Dr. Sylvia Schattauer, Präsidentin der TU Clausthal, zu Beginn der Veranstaltung.

Die Referentinnen und Referenten beim Wasserstoff-Forum Südniedersachsen

Laut Frau Dr. Schattauer steht dabei die Kreislaufwirtschaft im Fokus. Daran anknüpfend zeigte Dr. Daniel Tomowski (WiReGo/TU Clausthal) die Unterstützungs- und Vernetzungsmöglichkeiten von H2 Goslar, WiReGo und SüdniedersachsenInnovationsCampus (SNIC) auf: „Ob es um die Suche nach Partnern, Projektkonkretisierung und -begleitung oder um die Finanzierung von Innovationsvorhaben geht – ein starkes Netzwerk ist ein Erfolgsfaktor auf dem Weg zur dezentralen Energiewende, auch beim Thema Wasserstoff“, so Dr. Tomowski.

Im anschließenden Impulsvortrag zum Thema „HyBest – Digitalisierung und Quartiersentwicklung“ ging Christian Hotz (DVGW-Forschungsstelle am Engler-Bunte-Institut) auf die Sektorenkopplung aus betriebswirtschaftlicher Sicht ein. Dabei stellte er das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte HyBest-Projekt vor, bei dem es um die innovative Einbindung von Wasserstoff in Quartiere geht. Die Schwierigkeit ist, die verschiedenen Systemkomponenten – von Wasserstoffspeichern über Elektrolyse bis hin zu Großwärmepumpen – optimal aufeinander abzustimmen. Hierfür soll mithilfe von sog. „Digitalen Zwillingen“ der Einfluss von unterschiedlichen Szenarien auf das dynamische Energiesystem beurteilt werden. Laut Hotz könne eine kluge Sektorenkopplung mit integraler Energieplanung Synergieeffekte schaffen und Wasserstoffpotenziale besser ausschöpfen.

In der darauffolgenden Podiumsdiskussion waren sich die Teilnehmenden einig, dass es für Investitionen in Wasserstoff vor allem verlässliche Rahmenbedingungen, einen stärkeren Ausbau der Energie-Infrastruktur sowie die Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren bräuchte. Staatssekretärin Dobslaw betonte, dass eine Transformation der Wirtschaft auf Grundlage erneuerbarer Energien einhergehen müsse mit einem Nutzen für alle Beteiligten. „Entscheidend für den dazu notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien ist die Akzeptanz der Menschen in Niedersachsen“, so Dobslaw.

Im Anschluss gab Dr.-Ing. Marina Becker (EST) einen Überblick zu den Forschungsaktivitäten im Energie- und Wasserstoffbereich an der TU Clausthal. Auch durch die zentrale Ausrichtung der Forschung auf das Thema Kreislaufwirtschaft an der TU Clausthal sind nachhaltige Energiesysteme, Materialien und Prozesse, die Rohstoffsicherheit und Ressourceneffizienz sowie die Digitalisierung für eine nachhaltige Gesellschaft besonders wichtig für die Dekarbonisierung. Hier sieht sich die TU als Partner für Wirtschaft und Gesellschaft.
(Quelle: Presseinformation der SüdniedersachsenStiftung in Kooperation mit der TU Clausthal)

Ansprechpartner bei der WiReGo
Dr. Daniel Tomowski, Tel:  05321/76 704
daniel.tomowski@wirego.de

Ressourceneffizienz in der Produktion

Beim Unternehmergespräch ENERGIE wurden Herangehens- und Unterstützungsmöglichkeiten vorgestellt

Ein wesentlicher Faktor für die Wirtschaftlichkeit von Unternehmen ist die Ressourceneffizienz in der Produktion. Kosten für Energie, Material, Personal oder Entsorgung lassen sich anhand diverser Werkzeuge reduzieren und die Prozesse optimieren. Im Rahmen des letzten Unternehmergesprächs ENERGIE am 13. Juni wurden die verschiedenen Möglichkeiten in informativen Impulsvorträgen aufgezeigt.

Nach einer Begrüßung durch Beate Engel, Energie Ressourcen Agentur Goslar (ERA), und Daniel Tomowski, Wirtschaftsförderung Region Goslar (WiReGo), ging es zunächst um die Möglichkeiten, die Ressourceneffizienz im Unternehmen zu heben. Vincent Leppak vom VDI Zentrum Ressourceneffizienz widmete sich in seinem Vortrag den grundsätzlichen Themen Definition, Potenziale, Werkzeuge und Herangehensweisen. Best-Pratice-Beispiele zur Ressourceneffizienz in Unternehmen stellte Ernst Grund, RKW Nord GmbH, vor. Urs Liebau vom August-Wilhelm Scheer Institut gGmbH berichtete, wir durch den digitalen Produkt- und Prozesspass transparente und nachhaltige Lieferketten entstehen. Nelli Kononova von der TU Braunschweig stellte im Anschluss das Projekt greenSME vor, bei dem kleinere und mittlere Unternehmen Unterstützung und Zuschüsse erhalten können. Im Anschluss an die Vorträge gab es die Gelegenheit zur Diskussion und zum Austausch. Die Vorträge sind online unter: https://www.est.tu-clausthal.de/veranstaltungen/unternehmergespraech-energie/13062024-ressourceneffizienz-in-der-produktion

Das „Unternehmergespräch ENERGIE“ der Energie Ressourcen Agentur Goslar wird in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Region Goslar GmbH & Co. KG, dem Forschungszentrum Energiespeichertechnologie der TU Clausthal und der Stadt Goslar durchgeführt. Es hat sich zu einer wichtigen Informations- und Austauschplattform für die Akteure der Region etabliert. Der Veranstaltungsort wechselt zwischen interessierten Unternehmen und Einrichtungen der Region. Ziel ist es, stets neueste Informationen zur ressourcenschonenden und wirtschaftlichen Nutzung von Energien zu liefern, über Fördermöglichkeiten zu informieren und den Austausch zwischen Unternehmern der Region zu stärken.

Ansprechpartner bei der WiReGo
Dr. Daniel Tomowski, Tel: 05321/76 704
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Neuerungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Vereinfachung der Einreise und Arbeitsaufnahme

Um dem vorherrschenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken bedarf es einer verstärkten Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland. Einen Beitrag dazu leistet das zum 01. März 2020 erstmals in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Damit ist es qualifizierten oder auszubildenden Fachkräften und Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten, die nicht über die sog. „Blaue Karte EU“ ein Visum zur Beschäftigung erhalten können, möglich, legal nach Deutschland einzureisen und Arbeit aufzunehmen.

Inzwischen ist eine Novellierung des Gesetzes erfolgt, die im Wesentlichen die Möglichkeiten für qualifizierte ArbeitnehmerInnen aus Nicht-EU-Staaten für die Arbeitsaufnahme in Deutschland erweitert und vereinfacht. Fachkräfte sollen künftig schneller und unbürokratischer in Deutschland Arbeit aufnehmen können. Es handelt sich dabei um ein mehrteiliges Gesetz, das schrittweise bis zum 01. Juni 2024 umgesetzt wurde.

Die wesentlichen Neuerungen im Überblick

In einem ersten Schritt ist im November 2023 die neue „Blau Karte EU“ in Kraft getreten:

Die bisherige Gehaltsgrenzen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss, die aus Drittstaaten mit einer „Blauen Karte EU“ nach Deutschland einwandern, werden deutlich abgesenkt und die Berufsfelder erweitert. Darüber hinaus können inzwischen auch BerufseinsteigerInnen, also Fachkräfte mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung, die „Blaue Karte EU“ bei Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen erhalten. Auch zur kurz- und langfristigen Mobilität sowie zum Familiennachzug sind die Regelungen aufgelockert worden. IT-Spezialisten mit entsprechender Berufserfahrung können die „Blaue Karte EU“ inzwischen auch ohne Abschluss erhalten. Darüber hinaus wird die Beschäftigung von BerufskraftfahrerInnen vereinfacht.

Seit März 2024 gelten folgende neuen Regelungen:

Mit einer entsprechenden Qualifizierung können Personen mit berufspraktischer Erfahrung nun auch ohne formale Anerkennung für eine Beschäftigung in allen nicht reglementierten Berufen einreisen. Eine Ausnahme gilt für IT-Spezialisten, die auch weiterhin keinen Abschluss benötigen.

Mit der sogenannten Anerkennungspartnerschaft können Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten künftig nach Deutschland einreisen und das gesamte Anerkennungsverfahren hier durchführen. Dazu verpflichten sich Fachkraft und Arbeitgeber, das Verfahren zur Anerkennung nach der Einreise zu beantragen, durchzuführen und zu unterstützen.

Wer an einer Anpassungsqualifizierung oder Ausgleichsmaßnahme in Deutschland teilnimmt, kann dafür einreisen und künftig bis zu maximal 3 Jahre bleiben. Gleichzeitig kann die angehende Fachkraft eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden in der Woche ausüben.

Darüber hinaus sind Erleichterungen für ausländische Studierende und Auszubildende, bspw. zu den Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten, in Kraft getreten, die einen Beitrag zur Stärkung der Bildungsmigration bilden sollen.

Im Juni 2024 ist mit der sog. „Chancenkarte“ der letzte Teil des neuen Gesetzes in Kraft getreten:

Die neu eingeführte Chancenkarte ermöglicht eine Einreise nach Deutschland aus Drittstaaten zur Arbeitsplatzsuche. Sie basiert auf einem Punktesystem, bei dem u.a. die Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, der Bezug zu Deutschland oder auch das Alter relevante Auswahlkriterien darstellen.

Die Westbalkanregelung für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien wird entfristet und das Kontingent auf 50.000 Arbeitskräfte pro Jahr erhöht.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie Beratung und Unterstützung bei der Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland erhalten Unternehmen bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern sowie der Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus bietet das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ (UBA) Informationen rund um die Themen Einstellung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte sowie die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Weitergehende Informationen zum Projekt finden sich im Portal der Bundesregierung unter www.unternehmen-berufsanerkennung.de.  

Qualifizierungsgeld zur Förderung von Weiterbildungen

Das Qualifizierungsgeld, welches zum 1. April 2024 eingeführt wurde, ergänzt die bisherige Weiterbildungsförderung für Beschäftigte. Hierbei handelt es sich um eine an das Kurzarbeitergeld angelehnte Entgeltersatzleistung, die von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird. Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen durch Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht und bei denen berufliche Weiterbildungen jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglichen können. Somit wird ein Beitrag in die Fachkräftesicherung in Unternehmen geleistet.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Im Betrieb müssen strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe bestehen (20 Prozent bei mindestens 250 Mitarbeitern; bei weniger als 250 Mitarbeitern: 10 Prozent). Bei der Feststellung der Zahl der Arbeitnehmer werden Auszubildende, Praktikanten und geringfügig Beschäftigte nicht berücksichtigt. Ferner muss die Weiterbildungsmaßnahme mehr als 120 Stunden umfassen (sie kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden); der Bildungsträger muss von der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zugelassen sein; die Antragstellung soll schriftlich (über den eService möglich), spätestens drei Monate vor Beginn der beruflichen Weiterbildung erfolgen; schließlich müssen in der Weiterbildung Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen.

Die Höhe vom Qualifizierungsgeld liegt bei 60% der durchschnittlichen Nettodifferenz (Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt). Die Summe wird pauschaliert und mit Bezug auf einen Referenzzeitraum ermittelt.  Das Ist-Entgelt wird unter der Annahme des Entgeltausfalls aufgrund eines weiterbildungsbedingten Arbeitsausfalls im Referenzeitraum bestimmt. Bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind liegt die Höhe bei 67% der Nettoentgeltdifferenz. Falls mehrere Arbeitnehmer an derselben beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen (identischer Bildungsträger, Inhalt sowie Zeitraum),  genügt ein Antrag.

Ansprechpartnerinnen bei der WiReGo:

Jean-Marie Aßmann, Tel. 05321/76 706
jean-marie.assmann@wirego.de

Bozhena Bachmann, Tel. 05321/76 714
bozhena.bachmann@wirego.de

Zwei Europäische Verordnungen zur Nachhaltigkeit

Relevanz auch für Unternehmen im Landkreis Goslar

 

Die Taxonomieverordnung der EU

Die EU-Taxonomieverordnung ist eine wichtige Richtlinie der Europäischen Union, die darauf abzielt, nachhaltige Investitionen zu fördern und Unternehmen zu mehr Transparenz und Klimaschutz zu verpflichten. In dieser Verordnung werden Kriterien festgelegt, anhand derer Unternehmen überprüfen können, ob ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können.

Für Unternehmen im Landkreis Goslar gab es bestimmte Fristen, die sie beachten mussten. So mussten große börsennotierte Unternehmen ab dem 1. Januar 2022 über ihre ökologischen Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten und ab dem 1. Januar 2023 mussten sie auch über den Grad der Übereinstimmung ihrer Tätigkeiten mit den Taxonomiekriterien berichten.

Die wichtigsten Inhalte der EU-Taxonomieverordnung umfassen Kriterien zur Bestimmung von umweltfreundlichen Wirtschaftstätigkeiten in den Bereichen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Energienutzung, Kreislaufwirtschaft sowie biologische Vielfalt und nachhaltige Wassernutzung.

Es ist wichtig, dass sich alle Unternehmen im Landkreis Goslar mit dieser Verordnung auseinandersetzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Anforderungen gerecht zu werden und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Bei Fragen zur EU-Taxonomieverordnung informieren Sie sich bitte unter BaFin - EU-Taxonomieverordnung.

 

Einführung von CSRD: Pflicht für Unternehmen

Die Einführung der Corporate Sustainability and Social Responsibility Directive (CSRD) hat auch im Landkreis Goslar Auswirkungen auf alle Unternehmen. Die CSRD bringt klare Regelungen zur Berichterstattung über ökologische, soziale und governance-bezogene Themen mit sich, die Unternehmen dazu verpflichten, ihre Nachhaltigkeitspraktiken transparent darzulegen.

Die Unternehmen im Landkreis Goslar haben nun die Pflicht, regelmäßig einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, der bestimmte Kriterien erfüllen muss. Dazu zählen Angaben zu Umweltauswirkungen, sozialen Belangen und Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeiter:innen. Die CSRD legt außerdem Mindestanforderungen fest, die erfüllt werden müssen, um eine aussagekräftige Berichterstattung zu gewährleisten.

Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Unternehmen den Nachhaltigkeitsbericht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlichen. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig mit der Erstellung des Berichts zu beschäftigen, um die Fristen einzuhalten.

Ab wann Unternehmen die CSRD umsetzen müssen, hängt von ihrer Größe ab. Große Unternehmen (mit mehr als 500 Mitarbeitern) sowie börsennotierte Unternehmen müssen die CSRD ab dem Geschäftsjahr, das am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnt, anwenden. Für kleine und mittlere Unternehmen (mit weniger als 500 Mitarbeitern) wird die Anwendungspflicht erst ab dem Geschäftsjahr, das am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnt, gelten.

Die CSRD bietet Unternehmen im Landkreis Goslar also die Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu verbessern und sich als verantwortungsbewusste Akteure zu positionieren. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den Anforderungen der CSRD vertraut zu machen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fristen gerecht zu werden und den Bericht transparent und aussagekräftig zu gestalten.

Weitere Informationen finden Sie unter BaFin - Nachhaltigkeitsberichterstattung - CSRD.

Innovationsforum Recyclingregion Harz

Netzwerkevent für Wirtschaft und Wissenschaft 28. - 29. August 2024

Am 28. und 29. August 2024 veranstaltet REWIMET das Innovationsforum Recyclingregion Harz. Es ist das Netzwerkevent der Recyclingbranche für Wirtschaft und Wissenschaft im Harz.

Unternehmen aus der Region zwischen Hannover, Magdeburg, Leipzig und Kassel treffen Geschäftspartner, Lieferanten, Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsförderer und Umweltverbände. Die Hochschule Harz bietet eine inspirierende Umgebung, in der aus Ideen Projekte und aus Projekten Geschäfte werden.

Die Begrenztheit natürlicher Ressourcen auf der einen und stets zunehmende ökonomische Zwänge auf der anderen Seite schaffen ein Spannungsfeld, das alle gesellschaftlichen Bereiche vor völlig neue Herausforderungen stellt. Damit ergeben sich aber gerade für die Recyclingindustrie immense Chancen und zugleich auch Herausforderungen. Denn die zunehmend nachhaltig geprägten Ansprüche an Qualitäten und Mengen recycelter Produkte erfordern die ständige Einführung neuer und Optimierung vorhandener Technologien. Dazu kommen völlig neuartige Geschäftsmodelle, kompliziertere Umweltvorschriften und ein immer härterer und dynamischer werdender Wettbewerb mit sich verknappenden finanziellen, zeitlichen und personellen Ressourcen. Die Megatrends Digitalisierung, Energie- und Mobilitätswende zwingen zum Umdenken.

Nur über beständige Innovationen kann man in diesem Umfeld bestehen. Doch gerade die in der Recyclingbranche tätigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stoßen hier rasch an ihre Grenzen. Genau hier kommt das "Innovationsforum Recyclingregion Harz“ ins Spiel. Spanneden Vorträge erwarten die Gäste. Mehr Informationen zum Event sowie Anmeldung unter: https://www.recyclingregion-harz.de/

Ansprechpartner bei der WiReGo
Dr. Daniel Tomowski, Tel:  05321/76 704
daniel.tomowski@wirego.de

"Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“

Start Ende Juni 2024

Unter dem Titel „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ startet der neue Digitalbonus. Seit dem 25. Juni 2024 können Mittel aus dem von der NNank aufgelegten Programm beantragt werden. Der neue Digitalbonus soll Investitionen in innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie der IT-Sicherheit bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Niedersachsen fördern. Ziel des Programms ist es, die digitale Transformation in KMU zu beschleunigen, um Wertschöpfungspotenziale zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu steigern. Projekte, die mit dem neuen Digitalbonus gefördert werden sollen, müssten daher einen maßgeblichen Digitalisierungsfortschritt und Innovationsgehalt aufweisen.

Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen. Die Förderhöhe beträgt mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Weitere Information zur Antragstellung finden Sie hier: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ.html#hinweiszurantragsstellungundfoerdercheck

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Info-Brief Anmeldung

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