KfW-Programm: Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude
Unternehmen, die in ihre Energieeffizienz oder in die energetische Sanierung ihrer Gebäude investieren wollen, haben Zugang zu verschiedenen Förderprogrammen. Sowohl das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als auch die KfW bieten Unterstützung in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten. WiReGo-Energieberater Dr. Gerald Hauser stellt beispielhaft das Programm „Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (Nr. 522)“ vor:
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die eine effiziente Heizungsanlage in bestehende Nichtwohngebäude einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten möchten. Eine Voraussetzung dabei ist, dass es sich um ein Nichtwohngebäude handelt, dessen Bauantrag bzw. Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel:
- der Kauf und die Installation von
- Solarthermische Anlagen (auch PVT-Anlagen)
- Biomasseanlagen mit geringer Staubemission
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel
- Brennstoffzellenheizung
- Innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Voraussetzungen für eine Förderung sind u.a.:
- Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes und/oder des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch.
- Der Einbau der Heizungsanlage bzw. der Netzanschluss ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden. Dazu gehört ein hydraulischer Abgleich bzw. die Anpassung der Luftströme.
- Die Anlage muss neu gekauft werden und auf etablierter Technik beruhen. Gebrauchte Anlagen, Anlagen mit wesentlichen gebrauchten Anlagenteilen, Eigenbauanlagen oder Prototypen sind nicht förderfähig.
Als Grundförderung wird ein Zuschuss in Höhe von 30% der Gesamtförderungskosten gezahlt. Beim Einsatz von effizienten, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln, z.B. Propan, oder effizienten Biomasseanlagen mit geringen Staubemissionen sind weitere Zuschüsse möglich.
Die maximalen förderfähigen Kosten richten sich nach der betroffenen Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes. Bei unter 150 m² liegen die förderfähigen Gesamtkosten pauschal bei max. 30.000 Euro. Für größere Gebäude werden die Kosten anhand einer Staffelung erhöht.
Unternehmen im Landkreis Goslar können die Energieberatung der WiReGo kostenlos in Anspruch nehmen. Infos und Terminvereinbarungen: Dr.-Ing. Gerald Hauser, gerald.hauser(@)wirego.de, Tel. 0160 / 90 33 56 72