Niedrigschwellige Innovationsförderung

Niedrigschwellige Innovationsförderung:
Attraktive Förderoption für unternehmensbezogene Neuerungen

Mit diesem Förderprogramm werden Innovationsvorhaben von KMU in Niedersachsen gefördert, bei denen mithilfe von eigenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ein neues oder verbessertes und vermarktbares Produkt, ein neues Produktionsverfahren oder eine neuartige Dienstleistung entwickelt werden soll. Entscheidend ist, dass die geplante Neuerung den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigt. Ein hoher Innovationsgrad wird somit nicht erwartet, es reicht eine „subjektive“ Innovation, also eine Neuerung für das antragstellende Unternehmen. Insofern ist diese Innovationsförderung deutlich niedrigschwelliger als andere Innovationsförderprogramme.

Bei diesem Programm sind Zuschüsse bis zu 35 % des geplanten Innovationsbudgets möglich. Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich, Stichtage müssen nicht beachtet werden. Bitte beachten Sie aber das Ende der Förderperiode im Jahr 2022 und die Angaben der NBank zur tatsächlichen Verfügbarkeit von Mitteln.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.


Sprechen Sie uns an!

Bei Interesse freuen wir uns auf Ihren Anruf. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Dr. Daniel Tomowski

Technologie- und Innovationsberater, Prokurist

E-Mail daniel.tomowski@tu-clausthal.de
Telefon 05321 / 76 704
Mobil 0160 / 9898 3879

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