GRW-Förderung

GRW: Zuschüsse für Investitionsvorhaben

Der Landkreis Goslar gehört zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur (GRW). Das hierunter fallende Förderprogramm „Einzelbetriebliche Investitionsförderung“ wird in Niedersachsen durch die NBank betreut und kommt für Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Betriebe in Betracht, die den überwiegenden Teil ihres Umsatzes überregional erwirtschaften.

Die Zuschüsse aus dem GRW-Programm betragen ab 2022 bis zu 20% für kleine Unternehmen und 10% für mittlere Unternehmen. Wichtigste Fördervoraussetzung ist die Schaffung zusätzlicher Arbeits- oder Ausbildungsplätze. Auch bei Betriebsübernahmen, Neugründungen, Betriebserweiterungen sowie -diversifizierungen kann dieses Programm ausgesprochen attraktiv sein.

Bitte sprechen Sie uns an! Das Beratungsteam der WiReGo prüft gern individuell, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für eine GRW-Förderung erfüllt werden. Selbstverständlich recherchieren wir jederzeit auch alternative Förderprogramme. Außerdem begleiten wir Sie bei der Antragsstellung und besprechen mit Ihnen weitere Finanzierungsalternativen wie bspw. Öffentliche Bürgschaften , Öffentliche Beteiligungen oder auch die Beteiligungsförderung der WiReGo.

Sprechen Sie uns an!

Bozhena Bachmann

Referentin für Wirtschaftsförderung

E-Mail bozhena.bachmann@wirego.de
Telefon 05321 / 76 714
Telefax 05321 / 76 99 714

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