BAFA-Zuschuss für energieintensive Unternehmen
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat gravierende Auswirkungen auf deutsche Industrieunternehmen. Neben Störungen der Lieferketten sind insbesondere die Erdgas- und Strompreise stark gestiegen. Gerade für handels- und energieintensive Unternehmen stellt dies eine besondere Belastung dar. Um diese Belastungen oberhalb der Verdopplung der Kosten für Erdgas und Strom zumindest teilweise abzudämpfen, wurde das Energiekostendämpfungsprogramm vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgelegt.
Danach können handels- und energieintensive Unternehmen, deren Branche den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) angehört sowie weitere Voraussetzungen erfüllt (z. B. mindestens 3% Energiebeschaffungskosten des Produktionswertes im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr), bis zum 31.08.2022 einen nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten bei der BAFA beantragen. Der Zuschuss ist auf einen Betrag von 50 Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt. Vorausgesetzt ist zudem mehr als die Verdoppelung der Energiekosten zwischen Februar und September 2022 im Vergleich zu 2021.
Antragsberechtigung siehe KUEBLL-Liste ab Seite 84
Gemeinsam mit der IHK Göttingen und der Energieagentur Region Göttingen e.V. lädt die Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH Sie herzlich zu einer Informationsveranstaltung ein.
Der Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) wird das Förderprogramm, die Antragsberechtigung sowie Art, Höhe und Umfang der Billigkeitsleistung vorstellen. Im Anschluss werden Sie die Möglichkeit für Fragen haben.
Zuschuss für energieintensive Unternehmen
Informationsveranstaltung über BAFA-Zuschuss für bestimmte Branchen
Datum 16.08.22
Zeit 14:00 Uhr
Ort Online via Zoom
Anmeldefrist 15. August 2022