Pflicht zur Radonmessung für Arbeitgeber in Vorsorgegebieten

Seit dem 31.12.2018 regeln das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung den Schutz von Beschäftigten vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen.

Mit der Allgemeinverfügung des Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig und der Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt am 23.12.2020 sind die Arbeitgeber in den ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten zur Messung der Radonkonzentrationen in betrieblich genutzten Gebäuden verpflichtet.

Welche Herausforderungen, Pflichten und Fristen sich aus der Verfügung für Ihr Unternehmen ergeben, wo Sie Hilfe erhalten können und wie die praktische Umsetzung der Messung erfolgen kann wurde im Rahmen einer Informationsveranstaltung der WiReGo vorgestellt.

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