Energieausweis für Gewerbeimmobilien
Der Energieausweis ist ein zentrales Instrument zur transparenten Darstellung der energetischen Eigenschaften eines Gebäudes. Er fasst die maßgeblichen Kennwerte zur Energieeffizienz zusammen und informiert über den berechneten Energiebedarf oder den tatsächlichen Verbrauch. Nach dem Gebäudeenergiegesetz muss ein Energieausweis bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung sowie bei Neubauten vorgelegt werden, wobei die Pflicht nur für neu abgeschlossene Verträge gilt und bestehende Mietverhältnisse ausgenommen sind. So erhalten Mieter, Käufer und Investoren eine verlässliche Grundlage zur Einschätzung der zu erwartenden Energiekosten.
Bei Gewerbeimmobilien kommen zwei Arten von Energieausweisen in Betracht: der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse von Bauweise, Heizungsanlage und Dämmung und wird häufig bei älteren oder unregelmäßig genutzten Gebäuden eingesetzt. Der Verbrauchsausweis hingegen stützt sich auf die realen Energieverbräuche der letzten drei Jahre. Er ist einfacher zu erstellen, setzt jedoch ausreichende Verbrauchsdaten voraus. Welche Variante zulässig ist, hängt von Alter, Nutzung und Größe der Immobilie ab. Bei gemischt genutzten Gebäuden kann es erforderlich sein, getrennte Energieausweise für den Wohn- und den Gewerbeteil vorzulegen.
Zur Ausstellung eines Energieausweises sind nur zertifizierte Fachleute berechtigt (www.energie-effizienz-experten.de). Dazu zählen insbesondere Architekten, Bauingenieure und qualifizierte Energieberater mit entsprechender Zusatzqualifikation. Bestimmte Gewerbeimmobilien sind von der Energieausweispflicht ausgenommen: dazu gehören kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, unbeheizte Hallen oder Lager, denkmalgeschützte Objekte, wenn die Anforderungen wirtschaftlich nicht umsetzbar sind, sowie provisorische Bauten und Gebäude mit nur kurzfristiger Nutzung wie Messestände.
Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art des Ausweises und Größe des Gebäudes. Wer bei einer Besichtigung keinen gültigen Energieausweis vorlegt oder falsche Angaben macht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zudem besteht die Pflicht, die wichtigsten Kennwerte bereits in Immobilienanzeigen (in kommerziellen Medien) anzugeben.
Ansprechpartner bei der WiReGo:
Dr.-Ing. Gerald Hauser, Tel. 0160 / 90 33 56 72, E-Mail: gerald.hauser@wirego.de
