Unterstützung für vom Ukraine-Krieg betroffenen Unternehmen

Auch deutsche Unternehmen sind von dem Krieg in der Ukraine betroffen. Die gestiegenen Energiepreise oder auch die Sanktionen gegenüber Russland und Belarus wirken sich auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen aus. Folgend finden Sie Informationen über Förderprogramme und Liquiditätshilfen:

  • Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen sind bereits gestartet. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge seit dem 29. April 2022 gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission.
    Hier gibt es weitere Informationen.

  • Das KfW-Kreditprogramm, sog. „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, um kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern, kann über die Hausbanken beantragt werden. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten.
    Hier geht es zu dem Kreditprogramm.

Einige ausgewählte Unternehmen haben ein Schreiben von der NBank erhalten, in dem sie zur Selbsterklärung im Zusammenhang mit EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Russland und Belarus aufgefordert werden. Dieses Dokument ist von den angeschriebenen Unternehmen ausgefüllt an die NBank zurückzusenden.
Alle Unternehmen, die einen Antrag auf das Corona-Sonderprogramm "Neustart Niedersachsen Investition" erfolgreich gestellt haben, sind dazu aufgefordert, die Selbsterklärung bei Abrechnung des Projektes (sog. Verwendungsnachweis) mit einzureichen. Das Dokument zur Selbsterklärung im Zusammenhang mit EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Russland und Belarus finden Sie hier.

 

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