Beratungsförderung
Externe Fachberatung für Gründende, junge und etablierte Unternehmen
Bei der Vorbereitung eines Gründungsvorhabens oder der Weiterentwicklung eines Unternehmens kann die Beratung durch einen externen Fachkundigen wichtige Weichen für erfolgreiche Entscheidungen stellen. Oft macht es Sinn, gerade bei Themen und Fragestellungen, die nicht unter das „Alltagsgeschäft“ fallen, die Expertise eines Fachberaters bzw. einer Fachberaterin einzubinden. Zwei ausgewählte Programme, die diese Beratungsleistungen finanziell fördern, möchten wir Ihnen vorstellen.
Förderung unternehmerischen Know-hows der BAFA
Unternehmen können sich über das Programm „Förderung unternehmerischen Knowhows“ anfallende Beratungskosten anteilig über Zuschüsse fördern lassen. Dieses Förderprogramm richtet sich an junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen), Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) sowie Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten). Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und spezielle Beratungen, um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen sowie Beratungen zur Unternehmenssicherung. Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zur Höhe der Zuschüsse: Diese variieren zwischen 1.500 Euro und 2.700 Euro bei zumeist 50% Eigenbeteiligung (Ausnahme: Bei Unternehmen in Schwierigkeiten liegt der Eigenanteil bei lediglich 10%).
Beratungsfonds Landkreis Goslar: Zuschüsse für qualifizierte Fachberatung
Um die Erfolgsaussichten Ihres unternehmerischen Handelns zu verbessern, unterstützt die WiReGo kleine sowie junge Firmen über den Beratungsfonds Landkreis Goslar mit einem anteiligen, nicht-rückzahlbaren Zuschuss zu den anfallenden Beratungskosten. Damit wollen wir Sie motivieren, rechtzeitig qualifizierte Beratung in Anspruch zu nehmen und so Ihr Unternehmen auf Erfolgskurs zu halten. Je Vorhaben kann ein Beratungskostenzuschuss von maximal 1.000 Euro gezahlt werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz im Landkreis Goslar. Mehr Informationen finden Sie hier.
Sprechen Sie uns an!
Anja Blümel
Referentin für Wirtschaftsförderung und Gründung, Prokuristin
E-Mail anja.bluemel@wirego.de
Telefon 05321 / 76 703
Telefax 05321 / 76 99 703